Unterrichtsangebote des Kirchenbezirks

 

 

Musik ist ein elementarer Bestandteil unserer Gottesdienste. Die Kirchengemeinden sind daher interessiert an Menschen, die sich musikalisch engagieren wollen, und bildet sie auch entsprechend aus.

 

Die Ausbildung in folgenden Fächern wird unterstützt:

 

  • Orgel
  • Keyboard
  • Gitarre
  • Chorleitung
  • Chorleitung (Pop)
  • Kinderchorleitung
  • Bläserchorleitung

 

Der Unterricht in diesen Hauptfächern wird ergänzt durch die sogenannten Grundlagenfächer:

 

  • Hymnologie (Geschichte des Kirchenliedes)
  • Liturgik (Geschichte des Gottesdienstes)
  • Kirchenmusikgeschichte
  • Gehörbildung und Musiktheorie
  • für Organisten auch Orgelbau

 

Diese Grundlagenfächer werden auf Prälaturebene in fünf Wochenendkursen in zwei Jahren unterrichtet.

 

Die Ausbildung vollzieht sich in zwei Stufen:

 

 

Befähigungsnachweis

 

Nach einem Unterricht von ca. zwei Jahren kann der so genannte Befähigungsnachweis in einer oder mehreren Fachrichtungen abgelegt werden. Darunter versteht man eine praktische Prüfung in der Fachrichtung und ein Kolloquium über den Inhalt der Grundlagenfächer, wodurch der Nachweis erbracht wird, dass der Prüfling befähigt ist, einen Gottesdienst zu spielen bzw. einen Chor zu leiten. Die Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren nehmen diese Befähigungsnachweise zusammen mit Dekaninnen und Dekanen bzw. Pfarrerinnen und Pfarrern für Kirchenmusik ab.

 

 

C-Prüfung

 

Bei guter Begabung kann nach einem Unterricht von weiteren ca. zwei Jahren die kirchenmusikalische C-Prüfung abgelegt werden.

 

Die genauen Lern- und Prüfungsinhalte finden sich in den entsprechenden Prüfungsordnungen, die hier zu finden sind.

 

 

Lehrer

 

Orgel- und Chorleitung werden vom Bezirkskantor oder von ihm beauftragten Kantoren unterrichtet. Für die anderen Fächer können gegebenenfalls geeignete Lehrkräfte vermittelt werden.

 

 

Vorraussetzungen

 

  • Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Bei Mitgliedschaft in einer anderen Gliedkirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
  • Bereitschaft zum regelmäßigen (täglichen) Üben (für Organisten an einer Orgel).
  • Bereitschaft, später auch als Organist bzw. Chorleiter im Kirchenbezirk zur Verfügung zu stehen.
  • Es empfiehlt sich ein Mindestalter für den Einstieg sowohl bei der Orgel wie auch bei der Chorleitung von etwa 14 Jahren.

 

 

Voraussetzungen für Organisten

 

  • Gute Grundkenntnisse im Klavierspiel (zweistimmige Inventionen von Bach und / oder leichtere klassische Klaviersonaten sollten nach Möglichkeit schon gespielt worden sein). In Ausnahmefällen ist auch ein Beginn mit geringeren Klavier-Vorkenntnissen möglich.
  • Dringend empfohlen wird auch das Singen in einem Kirchenchor, da das Singen die beste Grundlage für jegliche Form des Musizierens ist und die Organisten durch das Chorsingen sowohl die Choräle kennen lernen, die sie begleiten sollen, als auch „sängerisch empfinden“ lernen, was für die Choralbegleitung und die Interpretation von Choralbearbeitungen wichtig ist.

 

 

Voraussetzungen für Chorleiter

 

  • Grundkenntnisse im Klavierspiel, die es ermöglichen, Chorstimmen auch mehrstimmig zu spielen. Partiturspiel ist eine der Disziplinen, die während der Ausbildung auf dem Lehrplan stehen.
  • Singen in einem Kirchenchor unter hauptberuflicher Leitung.

 

 

Kosten

 

Schüler, die sich verpflichten, den Befähigungsnachweis oder die C-Prüfung in den Fächern Orgel oder Chorleitung abzulegen, werden vom Evangelischen Kirchenbezirk in besonderer Weise gefördert und zahlen daher nur sehr geringe Gebühren. Die Kosten für die Ausbildung betragen

 

  • für den Befähigungsnachweis in Chorleitung oder Orgel EUR 5,-- pro gegebener Stunde.
  • für die C-Ausbildung pauschal 150 EUR. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr.

 

 

Interessenten wenden sich an

 

Bezirkskantor KMD Michael Bender

Hegaustr. 35

88212 Ravensburg

Tel. 0751-32889

bezirkskantorat(at)evkirche-rv.de